AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lipok Wohnmanagement e.K.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Lipok Wohnmanagement e.K. im Bereich der Verwaltung von Miet- und Eigentumsobjekten, insbesondere im Rahmen der WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung.
§2 Vertragsgegenstand
Die Hausverwaltung übernimmt im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Verwaltervertrags die ordnungsgemäße Verwaltung der Liegenschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dem BGB sowie den Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
§3 Leistungen der Hausverwaltung
§3.1 Mietverwaltung
Die Leistungen der Mietverwaltung umfassen insbesondere:
- Mietinkasso und Abrechnung
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Abwicklung von Mängelanzeigen und Schadensfällen
§3.2 Sondereigentumsverwaltung
Die Leistungen der Sondereigentumsverwaltung umfassen insbesondere:
- Verwaltung des Sondereigentums im Auftrag des Eigentümers
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Mietinkasso und Abrechnung
- Abwicklung von Mängelanzeigen und Schadensfällen
- Durchführung von Mieterhöhungen
§3.3 WEG-Verwaltung
Die Leistungen der WEG-Verwaltung umfassen insbesondere:
- Buchführung
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
- Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen
- Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
§4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß dem Verwaltervertrag. Grundleistungen werden pauschal vergütet, besondere Leistungen nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung.
§5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Hausverwaltung alle zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§6 Haftung
Die Hausverwaltung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und inkludiert keine Schäden, welche etwa durch Dritte oder Naturereignisse entstanden sind.
§7 Datenschutz
(1) Die Hausverwaltung verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere:
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Stammdaten von Eigentümern, Mietern und Dienstleistern (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten),
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Vertragsdaten (z. B. Mietverträge, Eigentümerbeschlüsse),
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Abrechnungsdaten (z. B. Hausgeld, Betriebskosten, Zahlungsdaten),
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technische Daten (z. B. Verbrauchswerte, Wartungsprotokolle).
(3) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
(4) Die Hausverwaltung trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Verlust, Manipulation und unbefugten Zugriff.
(5) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn:
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dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Handwerker, Abrechnungsdienstleister, Versicherungen),
-
eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z. B. gegenüber Behörden),
-
oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
(6) Die betroffenen Personen haben jederzeit das Recht auf:
-
Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
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Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
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Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO),
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Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
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Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
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Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
(7) Anfragen zum Datenschutz können an den Datenschutzbeauftragten der Hausverwaltung gerichtet werden. Die Kontaktdaten sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
(8) Sofern die Hausverwaltung als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird (z. B. bei Sondereigentumsverwaltung), wird ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
(9) Die Hausverwaltung ist verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen und – sofern erforderlich – eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
(10) Im Falle eines Datenschutzverstoßes erfolgt eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO, sofern eine Meldepflicht besteht.
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§8 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Verwaltervertrag. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Hausverwaltung, sofern gesetzlich zulässig.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.